Sozialrecht

Sozialrecht
Teilgebiet des öffentlichen Verwaltungsrechts.
- 1. Materieller Begriff: Ein einheitlicher Begriff hat sich bis heute nicht durchgesetzt. Nach § 1 SGB I soll das Recht des Sozialgesetzbuches zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit dienen. Es soll v.a. dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, v.a. auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
- 2. Formeller Begriff: Danach umfasst S. alle Rechtsgebiete, die nach dem Willen des Gesetzgebers als besondere Teile des Sozialgesetzbuches (Art. 2 § 1 SGB I) gelten und/oder nach denen Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch besteht (§§ 18–19 SGB I); v.a. also das Sozialversicherungsrecht, Recht der Arbeitsförderung, Recht der sozialen Entschädigung, Kassenarztrecht, das Kindergeld-, Jugendhilfe-, Sozialhilfe-, Wohngeldrecht.
- Das S. ist das Recht der öffentlichen Leistungsverwaltung und wird herkömmlich unterteilt in das Recht der Sozialversicherung, Recht der sozialen Entschädigung und Sozialhilferecht. Als vierte sog. „Säule des S.“ hat sich das Recht der sozialen Förderung herausgebildet.
- Vgl. auch  Sozialgesetzbuch. Literatursuche zu "Sozialrecht" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Sozialrecht — meint Sozialrecht (Deutschland), ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts in Deutschland Sozialrecht (Österreich), ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts in Österreich in der Schweiz bis ca. 1945 das Arbeitsrecht in der Schweiz heute gelegentlich… …   Deutsch Wikipedia

  • Sozialrecht — So|zi|al|recht 〈n. 11; unz.〉 Gesamtheit der rechtlichen Grundlagen eines staatlichen Sozialsystems * * * So|zi|al|recht, das: 1. <o. Pl.> Bereich des ↑ Rechts (1 a), der im Wesentlichen die durch die Sozialgesetzgebung geschaffenen… …   Universal-Lexikon

  • Sozialrecht (Deutschland) — Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatspostulats. Der Begriff ist vergleichsweise neu und wird in Deutschland einheitlich erst seit den 1970er Jahren verwendet; er ist beeinflusst durch den… …   Deutsch Wikipedia

  • Sozialrecht — So|zi|al|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik — Kategorie: Forschungseinrichtung Träger: Max Planck Gesellschaft Rec …   Deutsch Wikipedia

  • Fachanwalt für Sozialrecht — Bei dem Titel eines Fachanwalts für Sozialrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte. Der Fachanwalt für Sozialrecht gehört zu den ältesten deutschen Fachanwaltsbezeichnungen, die bereits in… …   Deutsch Wikipedia

  • Neue Zeitschrift für Sozialrecht — (NZS) Erstausgabe 1992 Erscheinungsweise monatlich …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamteinkommen (Sozialrecht) — Im deutschen Sozialrecht ist das Gesamteinkommen einer natürlichen Person definiert als die Summe der Einkünfte dieser Person im Sinne des deutschen Steuerrechts. Das Gesamteinkommen ist in SGB4.§16 legaldefiniert. abhängige Werte Vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Eingliederungsvertrag (Arbeits- und Sozialrecht) — Der Eingliederungsvertrag war gemäß § 231 Drittes Buch Sozialgesetzbuch ein Arbeitsvertrag, unter Berücksichtigung und Anpassung der beruflichen Kenntnisse des Arbeitnehmers auf ein spezielles Arbeitsumfeld mit dem Ziel die Eingliederung… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste von Rechtswissenschaftlern — Die Rechtswissenschaftler sind jeweils ihrer letzten Universität, Hochschule oder Institut zugeordnet. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 FH Aachen 1.2 Universität Augsburg 1.3 O …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”